Wir sind bestrebt, den Webauftritt des Formular-Management-Systems (FMS) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) insbesondere die §§ 12a-d, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.formulare-bfinv.de/ verÖffentlichte Webseite des Formular-Management-System (FMS).
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 Version 2.1.2 (08-2018) nicht vereinbar. Aufgrund aktueller Überarbeitungen der Seite befindet sich die Überprüfung noch in der Durchführung.
Falls Sie bestimmte Dateien oder andere Inhalte benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter unten angegebenem Kontakt oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Dateien und Inhalte benötigen und an welche E-Mail-Adresse/postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen. Wir werden im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten versuchen, Ihrem jeweiligen Anliegen schnellstmöglich zu entsprechen.
Insbesondere Formulare aus dem Bereich Verbrauchsteuern sind derzeit nicht barrierefrei.
Wir sind fortlaufend bemüht die entsprechenden Formulare in einer barrierefreien Version zur Verfügung zu stellen.
Diese Erklärung wurde am 30.04.2021 erstellt.
Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website durch einen Dritten oder durch die Öffentliche Stelle selbst wurde bisher noch nicht vorgenommen.
Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache sind im aktuellen FMS nicht eingestellt, eine Umsetzung ist geplant.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen bei dem Arbeitsgebiet elektronische Formulare (AEF Münster) an.
Telefon: (0251) 4814 - 1328 (AEF Münster)
Oder nutzen Sie die dafür vorgesehene Feedbackfunktion:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz stellen.
Die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53 |
10117 Berlin |
Email: | info@schlichtungsstelle-bgg.de |
Telefonnummer: | +49 (0)30 18 527-2805 |
Faxnummer: | +49 (0)30 18 527-2901 |
Internetauftritt der Schlichtungsstelle nach dem BGG: http://www.schlichtungsstelle-bgg.de